@ Lucy
Nein, das reicht leider nicht, weil es eben keine staatliche Stelle ist!
@ Lelilitha
Zuständig ist das Ordnungsamt, hier Fundbüro https://www2.domap.de/web/guest/user/dep...t_33-2-fb0.htmlund Punkt! Wenn das OA nicht auf absehbare Zeit greifbar ist, dann wird's Sache der Polizei. Die Feuerwehr übernimmt den Transport ins Tierheim und das Tierheim übernimmt als sachkundige Stelle die Aufbewahrung des Tieres.
Ich weiß nicht, wo Du angerufen hast, aber vielleicht nimmst Du dir die Zeit, suchst die nächstgelegene Polizeidienststelle auf und schilderst dein Problem. Außerdem sagst du auch, dass Du das Tier in Eigenverwahrung nehmen würdest. Wenn man dich wieder wider Erwarten abwimmeln sollte, dann sagst du:"Herr/Frau X, unter diesen Umständen würde ich ganz gerne Selbstanzeige wegen des Verdachtes auf Fundunterschlagung, u. a. erstatten!"
Ach so, Teil II fehlt ja noch.
Außer dem Erwerb an der Fundsache hast du auch noch andere Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten: Du musst dich um werterhaltenden Maßnahmen während der Zeit kümmern, d. h. du darfst z. B. ein Gemälde nicht im Regen stehen lassen oder dem Tier ein halbes Jahr lang das Futter verwehren. Auch großartige Änderungen, z. B. Kastration bei Rassetier darfst du nicht vornehmen. Wenn der Verlierer feststeht, hast du natürlich auch die Pflicht, diesem seinen Gegenstand wieder auszuhändigen.
Rechte: Neben dem Erwerb an der Sache sind das im Wesentlichen das oft zitierte Recht auf Finderlohn. Vergiss das, denn das lohnt sich echt erst bei hohem Sachwert. Ich meine es wären 5% des Wertes. Weiterhin hast du aber auch das Recht, dass die Fundsache erst gegen Zahlung deiner Aufwendungen ausgehändigt wird.
Lass dir also mal den Tagessatz vom Tierheim geben, nimm einen Bruchteil davon, bewahre die Rechnungen von Whiskas und Brekkies auf und bastel dir daraus einen Tagessatz zusammen.
Bei Rückfragen bitte PN, das Kind muss geschaukelt werden.