#1

Streunerkatzen-Katzenkastrations-Problematik

in Allgemeines Arche90 e.V. - Forum 07.01.2010 18:46
von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge

Neues von ZERGportal
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Obwohl in vielen Gemeinden in Deutschland bereits jedes Jahr oftmals mehrere 100 herrenlose, teilweise verwilderte Katzen, durch die jeweils ansässigen Tierschutzorganisationen und Tierheime kastriert werden, steigt die Anzahl der Katzen immer weiter an. Durch immer mehr Katzen werden die Tierheime durch als Fundtiere und halbverwilderter Jungtiere abgegebene herrenlose Katzen - oft auch ganze Würfe - besetzt, so dass weggelaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an den Besitzer zurückgegeben werden können.

Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann 2 mal im Jahr jeweils 4 bis 6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können selbst ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen.

Die Stadt Paderborn hat deswegen am 22. September 2008 als bisher einzige Stadt in Deutschland eine Verordnung erlassen, nach der alle Freigängerkatzen gekennzeichnet und kastriert sein müssen.

Frau Becker von der AGT Langenfeld hat dies zum Anlass genommen und Herrn Dr. Küttner aus Düsseldorf damit beauftragt, ein Gutachten anzufertigen, um die Streunerkatzen-Katzenkastrations-Problematik aus verwaltungsrechtlicher Sicht zu beleuchten. Herr Dr. Küttner gilt als ausgewiesener Verwaltungsexperte, der auch den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur §11-Problematik Pflegestellen (BVerwG 7 C 9.08) gewonnen hat.

GUTACHTEN
«Zu prüfen war, ob eine von einer Gemeinde zu erlassene Norm mit dem Inhalt, dass private Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze oder ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Microchip kennzeichnen zu lassen haben, rechtmäßig ist. Gegenstand des Gutachtens war nicht, ob dies auch für Gewerbetreibende gelten kann, die gewerblich Katzen züchten.»

Download Gutachten:
http://ZERGportal.de/pdf/Gutachten-Kastr...icht-Katzen.pdf

Dem Gutachten ist auch ein Musterschreiben beigefügt, welches an die jeweils zuständigen Gemeinderäte, Fraktionen, Bürgermeisterämter, aber auch an die zuständigen Aufsichtbehörden, versandt werden kann.

Die AGT haben diesen Antrag mittlerweile nun auch für die Stadt Langenfeld gestellt und hoffen, dass es vielen Tierschutzvereinen gelingt, ihre Städte und Gemeinden zu solchen Verordnungen zu bewegen. Das Gutachten von Dr. Küttner steht jedem Tierschutzverein zur freien Verfügung.

Homepage Aktionsgemeinschaft für Tiere e.V. (AGT)
http://www.agtiere.de


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LG
Angie


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#2

RE: Streunerkatzen-Katzenkastrations-Problematik

in Allgemeines Arche90 e.V. - Forum 13.01.2010 21:32
von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge

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(ZP) Wie berichtet (http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==531) hatte die AGT Langenfeld ein Gutachten erstellen lassen, um die Streunerkatzen-Katzenkastrations-Problematik aus verwaltungsrechtlicher Sicht zu beleuchten. Weiterhin wurde zusammen mit dem Katzenschutzbund Düsseldorf Ende November ein erfolgreiches Gespräch mit dem Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf geführt. Herr Dr. Steinbüchel kam nach dem Gespräch zu dem Schluß, dass Handlungsbedarf besteht. Mitte Dezember 2009 wurden alle Ratsfraktionen zu der Forderung 'Kastrationspflicht für Freigängerkatzen' angeschrieben, auf das Gutachten von Dr.Küttner hingewiesen, das es auch eine rechtliche Grundlage gibt.

Die SPD-Franktion in Düsseldorf hat sich diesem wichtigen Tierschutzthema nun angenommen und fordert heute im Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA), dass die Stadt Düsseldorf eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen einführen soll, in Form einer ordnungsbehördlichen Verordnung.

A N T R A G:

Die SPD-Ratsfraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 13. Januar 2010 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende Katzen, die nicht verwildert sind, sondern sich in menschlicher Obhut befinden.

Begründung

Der unkontrollierte Anstieg der Katzenpopulation und damit auch der Fundkatzen ist kein für Düsseldorf spezifisches Problem, sondern weit verbreitet. In der Folge haben daher zahlreiche Städte bereits für ihre Tierheime einen Aufnahmestopp für Katzen verhängen müssen. Trotz regelmäßig durchgeführter Kastrationsaktionen durch verschiedene Tierschutzorganisationen sind durchgreifende Fortschritte in der Population freilaufender Katzen nicht erkennbar. Dafür spricht auch die Aufstellung des Katzenschutzbundes Düsseldorf für die vergangenen 10 Jahre. Danach werden jährlich zwischen 500 und 800 Katzen auf die Initiative des Katzenschutzbundes oder mit seiner Unterstützung hin kastriert und durch Mikrochip gekennzeichnet.

Auch die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/ Monheim e.V. (AGT) hat in den vergangenen Jahren etwa 300 Katzen aus Düsseldorf aufgenommen, kastriert, gekennzeichnet und die älteren Tiere wieder an den angestammten Platz zurück gebracht.

Die zunehmende Populationsdichte durch unkastrierte und freilaufende Katzen führt vor allem zu folgendem Problem:

-Gefährdung des Straßenverkehrs
-Gefährdung der Katzen im Straßenverkehr
-Dezimierung freilebender und bestandsbedrohter Tierarten
-vermeidbare Schmerzen und Leiden verletzter und/ oder kranker Katzen im Zusammenhang mit Revierkämpfen und/oder während der Paarungszeit
-gesundheitliche Beeinträchtigung der von Menschen gehaltenen Haustiere
-Belästigung der Bevölkerung durch streunende Katzen (Ruherstörung; Markierung des Reviers usw.)

Das systematische Kastrieren von freilebenden Katzen ist aus Sicht des Tierschutzes die einzig vertretbare Maßnahme, um wirksamen Einfluss zu nehmen auf die Population freilaufender Katzen, die sich in der Obhut des Menschen befinden.

Neben den genannten Problemen führt der Anstieg der Katzenpopulation auch zu steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand für Fundtiere, die Versorgung erkrankter Tiere und den Überprüfungsaufwand bei Bürgerbeschwerden.

In Düsseldorf ist die Kapazitätsgrenze des Rather Tierheims für die Aufnahme von Katzen nahezu erreicht. Damit besteht die Gefahr, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur Fundtierverwahrung nicht mehr oder nur unzureichend nachkommen kann. Die Verwahrung von Fundtieren obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde (vergl. Verordnung über die Zuständigkeit im Fundrecht vom 27.09.1977, GV. NW S. 350). Daher wäre ein Zurückweisen von Fundkatzen aufgrund gegebener Kapazitätsauslastung des Tierheims als tierschutzrelevant anzusehen. Es stiege die Gefahr, dass Katzen, die sonst dem Tierheim überlassen würden, von Haltern ausgesetzt werden. Dieses Aussetzen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Erhöhung der Kapazitäten des Tierheims dürften aufgrund zum einen der räumlichen Situation und zum anderen der finanziellen Situation nicht als realistisch anzusehen sein, zumal sie auch mit Kosten für die Stadt verbunden ist.

Eine Vielzahl freilaufender nicht kastrierter Katzen wird von Menschen gehalten oder auch nur gefüttert. Um den Nachwuchs dieser Katzen, die sich regelmäßig im Freien aufhalten, kümmert sich niemand ernsthaft. Die in freier Natur geborenen Jungkatzen verwildern nach kurzer Zeit und sind bereits im 7. bis 8. Lebensmonat ebenfalls wieder geschlechtsreif. Diese nachkommende Generation sorgt damit für einen weiteren Anstieg der Populationsdichte. Eine Domestizierung verwilderter Katzen ist schon bei Jungtieren recht schwierig und bei älteren Katzen nahezu unmöglich.

Die bisherige unsystematisch durchgeführte Kastration freilebender und vor allem herrenloser Katzen eignet sich nicht dazu, die Reproduktionsquote der Katzen mit Freilauf oder herrenlosen Katzen wirksam zu stabilisieren oder gar zu verringern. Durch ein Kastrations- und gleichzeitiges Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in der Obhut des Menschen gehaltener Katzen, die sich ansonsten unkontrolliert vermehren, kann der ständige Zustrom unkastrierter, verwilderter oder nur in lockerer Verbindung zum Menschen lebender Katzen ebenso wie das sogenannte „Katzenelend“ wirksam vermindert werden.

Zur Kostenfrage
Es entstehen keine Kosten für die Verwaltung, da die Kastration und die damit verbundene Chip-Kennzeichnung der Katzen vom Tierhalter oder bei streunenden Katzen/Fundtieren von Katzenschutz- oder anderen Tierschutzorganisationen übernommen werden.

Quelle:SPD Fraktion Düsseldorf
http://www.spd-fraktion-duesseldorf.de


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#3

RE: Streunerkatzen-Katzenkastrations-Problematik

in Allgemeines Arche90 e.V. - Forum 14.01.2010 19:33
von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge

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14.01.2010 | 09:46 Uhr

Düsseldorf (ZP). Düsseldorfer Katzenbesitzer können sich darauf einstellen, dass in ein paar Monaten ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für jene “Stubentiger” gilt, die freien Auslauf haben.

“Ja, unser Antrag wurde gestern im Ordnungs- und Verkehrsausschuss angenommen”, teilte uns heute Morgen Wilfried Brandt von der SPD-Fraktion in einem Telefonat mit.

Bis auf die FDP, die sich enthalten hat, haben alle Fraktionen dem Antrag zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen zugestimmt.

Weitere Information erhalten Sie hier in Kürze.

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14.01.2010 | 16:45 Uhr

Presseschau zum Antrag der SPD-Fraktion
Ausschuss beschließt Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilebende Katzen

Westdeutsche Zeitung – Düsseldorfer Nachrichten:
Hauskatzen mit Freigang: Alle müssen kastriert werden

Politik beschließt neue Verordnung, um ausufernde Population der Tiere einzugrenzen.

In Düsseldorf wird es bald eine Kastrationspflicht für alle Hauskatzen geben, die frei herumlaufen können. Das beschloss am Mittwoch der Ordnungsausschuss auf Antrag der SPD einstimmig. Was für Unkundige brutal klingen mag, ist tatsächlich ein wichtiges Stück Tierschutz – das betonen jedenfalls die Experten.

„Seit Jahrzehnten fordern Tierärzte und Tierschutz-Verbände die systematische Kastration von Katzen, die sich in menschlicher Obhut befinden, aber auch frei herumlaufen dürfen“, sagt Peter Steinbüchel, der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Chef-Veterinär der Stadt.

Hauptgrund: Die Katzenpopulation auch in Düsseldorf wächst ebenso massiv wie unkontrolliert. Und das zeitigt Probleme – vor allem für die Katzen selbst. „Sie gefährden sich und den Straßenverkehr, sie dezimieren andere freilebende und bestandsbedrohte Tierarten und sie können Krankheiten übertragen“, sagt Matthias Herz (SPD), selbst Besitzer von kastrierten Katzen.

Der Schutzbund kastriert bis zu 800 Tiere pro Jahr

Vor allem um den Nachwuchs von sich in der freien Wildbahn paarenden Katzen kümmert sich meist niemand – sie verwildern rasch und sind schon nach etwa acht Monaten geschlechtsreif. Der Ausweg Rather Tierheim ist verstellt, denn dessen Kapazitätsgrenze ist fast erreicht.

Deshalb wirbt auch der Düsseldorfer Katzenschutzbund vehement für die Kastrationspflicht. Zwischen 500 und 800 streunende Katzen im Jahr werden auf seine Initiative hin kastriert – viel zu wenig, meint Rudi Wolff, der Vorsitzende: „Die Katzen vermehren sich draußen wie verrückt und viele Junge verhungern und krepieren dann elendig.“

Wie viele freilaufende Katzen es in der Stadt gibt, ist unklar, die Katzenschützer schätzen die Zahl auf bis zu 50.000. Amtsleiter Steinbüchel ist da vorsichtiger: „Genau kann das niemand sagen, weil es keine Meldepflicht für Katzen gibt. Aber dass es zigtausende sind, ist klar.“

Dass Katzen Krankheiten auch auf den Menschen übertragen können, bestätigt der Amtsleiter: „Es kommt allerdings nur in Einzelfällen vor – etwa in Form von Flöhen oder Wurmeiern.“ Häufiger sei die Ansteckung von Tier zu Tier, zum Beispiel mit dem Katzenschnupfen, „auch das ist ein Grund, die Population nicht unkontrolliert wachsen zu lassen“, sagt Steinbüchel.

Neue Verordnung wird schwer durchsetzbar sein

Bleibt die Frage, wie die Kastrationsanordnung umgesetzt, sprich überprüft werden kann. Katzenschützer Wolff ist da skeptisch: „Ich fürchte, viele Halter werden sich da nicht dran halten, denn sie müssen ja die Kosten beim Tierarzt tragen.“ Beim Weibchen kostet die Operation zwischen 100 und 150 Euro, beim Kater werden 60 bis 80 Euro fällig.

Politiker Herz ist zumindest sicher, dass durch die Verordnung der Druck auf uneinsichtige Tierbesitzer wächst: „Natürlich schwärmt nicht der OSD zur Katzenkontrolle aus. Eine wichtige Rolle aber können die Tierärzte spielen, wenn Sie die Halter bei Behandlungen nachdrücklich auf die Pflicht zur Kastration hinweisen.“

Erschienen in: Westdeutsche Zeitung – Düsseldorfer Nachrichten
Quelle: http://www.wz-newsline.de/?redid=728040


Antenne Düsseldorf:
Freilaufende Katzen sollen kastriert werden

Düsseldorf - Halter von frei laufenden Katzen sind in Düsseldorf demnächst verpflichtet diese kastrieren zu lassen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wurde gestern im Ordnungs- und Verkehrsausschuss einstimmig angenommen. Hintergrund ist die steigende Population frei laufender Katzen. Das Tierheim in Rath stoße bereits an seine Kapazitätsgrenzen, so die SPD. Die Tiere würden sich und den Straßenverkehr gefährden und könnten Krankheiten übertragen. Dem Antrag wurde auch deshalb zugestimmt, weil er die Stadt nichts kostet: Die 120 Euro für die Kastration trägt der Katzenhalter - beziehungsweise bei herrenlosen Tieren eine Tierschutzorganisation.

Quelle Antenne Düsseldorf:
http://www.antenneduesseldorf.de/web/nac...chten/index.php

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