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RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 18.03.2009 20:15von Jessie2012 (gelöscht)

Zitat von Vreni82
Hi Jessy,
ok, gut zu wissen, dann hab ich ne falsche Info bekommen. Weißt du das sicher?
LG
Verena
Schau mal die Liste die Fabian oben bei gefügt hat.
Dort steht bei große Hunde Nachweis der Sachkunde Halter ja und Führer Nein. Also laut der liste müsste nur der Halter also ich den Sachkundenachweis machen und mein Freund nicht, da er ja nur damit sparzieren geht. Werde mich aber lieber richtig bei Vet. Mediziner Informieren. Wenn ich es morgen vor der Schule schaffe, springe ich mal beim TA vorbei und frag direkt mal nach. Dann sag ich dir bescheid was genau sache ist. Da wir uns ja einen wirklich großen Hund anschaffen wollen, der mehr als 40Kg wiegt und größer als 40cm sein wird.
Bei den Listen 1 und 2 Hunden soweit ich es richtig verstanden habe, braucht auch der Hundeführer einen Sachkundenachweis.
D

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 18.03.2009 21:24von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge
Du hast es richtig verstanden.
Zum Spazierengehen mit einem 40/ 20er Hund braucht man keinen Sachkundenachweis, das braucht lediglich der Halter.
Und bei Liste 1 oder 2 Hund braucht auch derjenige einen Sachkundenachweis, der nur mal Gassi geht (da reicht allerdings der Sachkundenachweis für die Kat. 40/20 nicht aus, sondern man braucht auch den "großen" Sachkundenachweis).
LG
Angie
www.easydog.de
die clevere Alternative rund um den Hund

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 18.03.2009 22:02von Jessie2012 (gelöscht)

Zitat von Kiraundco
Hallo Jessie,
Du hast es richtig verstanden.
Zum Spazierengehen mit einem 40/ 20er Hund braucht man keinen Sachkundenachweis, das braucht lediglich der Halter.
Und bei Liste 1 oder 2 Hund braucht auch derjenige einen Sachkundenachweis, der nur mal Gassi geht (da reicht allerdings der Sachkundenachweis für die Kat. 40/20 nicht aus, sondern man braucht auch den "großen" Sachkundenachweis).
LG
Angie
Danke dir.


Zitat von Vreni82
Dr. Lorson hat mir zur Vorbereitung dieses Buch empfohlen: http://www.amazon.de/Hundeführersch...o/dp/3800149567.
Danke für den Buchtip.

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 18.03.2009 22:19von Jessie2012 (gelöscht)

Zitat von Vreni82
Hi,
Was es kostet weiß ich leider auch noch nicht.
LG
Verena
Laut Internet soll dies um die 25euro kosten. Ich habe so mit 150euro wenn nicht sogar mehr gerechnet.
Zählt eigentlich das Rassenytpische gewicht oder das tatsächliche gewicht? Was wenn der Hund einfach nur übergweichtig ist?

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 30.06.2009 11:48von Sandy (gelöscht)

Zitat von trustmaster01
Hallo @all!
In NRW haben wir die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist darf man erst mit Volljährigkeit und Sachkundenachweis/Hundeführerschein führen.
Der Hundeführerschein bezieht sich immer auf eine Person und ist nicht übertragbar.
Nette grüsse,Conny!
Mhh. also mich hat noch nie jemand angeschrieben oder angesprochen wegen meiner Maus! Sie ist eine Altdeutsche Schäferhündin inzwischen 8 Jahre alt. Aber was gilt da denn nu? Grösse und Gewicht oder nur Grösse oder nur Gewicht? Also ich find das Schwachsinnig was die da verzapft haben mit dem Gesetz!

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 30.06.2009 15:55von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge
Hallo Sandy,
wenn man belegen kann, dass man mehr als drei Jahre einen großen Hund gehalten hat, dann braucht man keinen Sachkundeprüfung ablegen, bzw. gilt automatisch als sachkundig.
Belegen kann man das dann in dem Fall mit dem Hundesteuerbescheid und/ oder Bestätigung der Hundehaftpflichtversicherung.
Und an Jessie,
wenn Du einen Hund hast, der kleiner ist als 40 cm, aber dafür 22 kg wiegt, brauchst Du den Sachkundenachweis. Umgedreht genauso, wenn der Hund nur 15 kg wiegt, aber 45 cm groß ist.
Und es bezieht sich auf die tatsächliche Größe/das Gewicht und nicht was Rassetypisch norm ist.
LG
Angie
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RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 30.06.2009 16:17von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge
Och nuuuuuuu,
dann würde es jemand anders beantworten ....
Ansonsten kann ich aber Sandy nur zustimmen :
DIESE REGELUNG IST WAS FÜR`N AR... !!!!
Egal, ob es Liste 1, Liste 2 oder die Liste 3 (40/ 20iger) oder Liste 4 (alles, was kleiner ist und weniger wiegt, als Liste 3. Das sollte man komplett in die Tonne hauen und die alte Hundeverordnung wieder hevor holen, die vor dem Jahr 2000 aktuell war. Die war gut durchdacht und für alle Eventualitäten gerüstet, ggf. einen Hundeführerschein für ALLE Hundehalter noch dazu und dann ergibt das Ganze auch einen Sinn.
LG
Angie
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RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 30.06.2009 19:02von Vreni82 (gelöscht)

Hi Angie,
ich brauch ja für meine Süße auch den Sachkundenachweis (Sie ist ein Labbi-Mischling). Muss mein Mann den auch machen oder nur ich als Besitzerin?
LG
Verena

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 30.06.2009 21:27von Dimpfelmoser • Stamm User | 491 Beiträge
Hallo Verena!
Auch wenn ich nicht Angie bin:
Nein! Du als Besitzerin bzw. Hundehalterin brauchst den Sachkundenachweis. Dein Hund muss noch die entsprechenden Auflagen als 40/20 Hund erfüllen (Chip, Haftpflicht, etc.) Dein Mann muss lediglich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen..
LG
Thomas
In Irrtum verfallen, beschieden ist's allen. In Irrtum verharren bleibt Vorrecht der Narren!

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 30.06.2009 21:51von trustmaster01 (gelöscht)

Hallo @all!!
Hier mal eine Interessante Seite zum Thema 40/20 Regelung!
http://www.tierarztpraxis-sarnow.de/Sachkundenachweis.htm

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 08.07.2009 14:28von Vreni82 (gelöscht)

So, hab heute den Sachkundenachweis abgelegt.
Schick ich denn das Original zum Ordnungsamt oder reicht denen eine Kopie? Würd das Original nämlich gern behalten!
LG
Verena

RE: 40/20 Regelung?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 08.07.2009 14:43von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge
Hallo Verena,
ich gebe grundsätzlich keine Originale aus der Hand. Und meine persönlichen Erfahrungen sind, dass gerade bei Ämtern schon mal schnell was weg kommt. So war z.B. Kiras tierärztliche Bescheinigung über ihr Ableben auch beim Steueramt verschwunden, aber eben nur die Kopie.
LG
Angie
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