Hallo Sandy,
wenn man belegen kann, dass man mehr als drei Jahre einen großen Hund gehalten hat, dann braucht man keinen Sachkundeprüfung ablegen, bzw. gilt automatisch als sachkundig.
Belegen kann man das dann in dem Fall mit dem Hundesteuerbescheid und/ oder Bestätigung der Hundehaftpflichtversicherung.
Und an Jessie,
wenn Du einen Hund hast, der kleiner ist als 40 cm, aber dafür 22 kg wiegt, brauchst Du den Sachkundenachweis. Umgedreht genauso, wenn der Hund nur 15 kg wiegt, aber 45 cm groß ist.
Und es bezieht sich auf die tatsächliche Größe/das Gewicht und nicht was Rassetypisch norm ist.
LG
Angie