Hi Jessie,
so isses ...
Es gilt lediglich und ausschließlich für denjenigen, auf dessen Namen der Hund nachweislich gemeldet war.
Also gilt es für Deine Eltern. Und da auch nur für den Elternteil auf dessen Name der Hund gemeldet war, es sei denn der Hund war auf "Eheleute Erika und Erich Mustermann" gemeldet, dann gilt es für Beide.
Sprich, die Eltern trennen sich, dann muss Mama eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn sie sich einen Hund anschafft, da der Hund bisher immer nur auf Papa angemeldet war.
LG
Angie