Konkrete Vorschriften hast du nur für die ehemaligen Anlagehunde, sprich Kampfknödel und so. Hier hast du verschiedene Vorraussetzungen z. B. Ü 18, Sachkundenachweis, nicht zwei auf einmal. Da ist dann auch in einem Untersatz drin, dass du körperlich dazu in der Lage sein musst, den Hund zu führen. Also Vicky Beckham mit gekörtem Bullmastiff-Rüden geht z. B. nicht.
Allerdings hat das LHG ja eine Allgemeinklausel am Anfang stehen, die den Sinn und Zweck dieses Gesetzes erläutert, vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung (Die Teilnahme am Verkehr erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, beschädigt, usw.) Und demnach kannst du schon verallgemeinern, dass der Hund durch den Führer sicher geführt werden muss. Und dazu gehört zwangsläufig auch die körperliche Konstitution und ausreichende geistige Reife.
Gucke aber gerne nochmal nach, wenn das nicht reicht.