Puuuh!
Kaum ist man mal ein paar Tage in anderen Sachen unterwegs, dann geht hier der Punk ab. Die acht Seiten komplett zu lesen und alle Bild- bzw. Filmkommentare anzuschauen war mir dann doch zuviel, aber überflogen habe ich sie und meinen Senf dazu abgeben will ich auf jeden Fall.
Also wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann ist die Dame schon vor einem Jahr auffällig geworden, weil die Haltungsbedingungen nicht passten. Das geht ans Veterinär-Amt, die machen ihre Auflagen, kontrollieren aber nicht deren Einhaltung. Ein konkreter Anhaltspunkt dafür, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden liegt also vor. Nach einem Jahr geht es den Tieren, in dem Fall speziell der Esel, nicht besser sondern erheblich schlechter. Und das geht soweit, dass ein eingewachsener Fremdkörper nicht erkannt worden ist, das Tier selbst muss eingeschläfert werden.
Nun kommt ein Pressesprecher vom Amt und gibt die Steilvorlage schlechthin, sinngemäß: Wir achten auf den Zustand der Tiere, das vermüllte Umfeld lassen wir erstmal außen vor.
Ich werfe mal ein paar Bälle zu, wer mag, der kann, darf und soll sie gerne auffangen:
- Das Veterinäramt ist fachkundige und sachbearbeitende Dienststelle bei allem, was mit Tieren zu tun hat. Dazu zählt auch, festzustellen wann ein tierschutzrechtlicher Verstoß vorliegt und diesen ggfs. auch durch Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu ahnden. Für Straftaten ist "alleine" die Staatsanwaltschaft zuständig. Das Vet.-Amt. kann ihr zuarbeiten bzw. fachkundig zur Seite stehen.
- Ich kann auch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn ich unterlasse etwas zu tun, z. B. nicht mehr pflege, nicht mehr füttere, usw. Wenn ich in einer sog. Garantenstellung bin, trifft das noch viel mehr auf mich zu. Garant für die Einhaltung der tierrechtlichen Vorschriften ist hier z. B. das Kreisveterinäramt, umsomehr als das Anhaltspunkte auf eine nicht sachgerechte Haltung der Tiere vorliegen. Hier geht es ausnahmsweise mal darum, dass der Konjunktiv zählt:"Es hätte beendet und vermieden werden können, dass der Esel an Folge seiner unsachgemäßen Haltung eingeschläfert werden musste, wenn das Veterinäramt seinen Tätigkeiten pflichtgemäß nachgekommen wäre (von daher ist das Gutachten mit der Zeitdauer des eingewachsenen Gummibandes so wichtig)
- Unterschriften drücken Unmut aus, ändern aber erstmal nichts. Strafanzeigen, auch bei Beamtendelikten, nimmt die Staatsanwaltschaft und auch die Polizei gerne entgegen, z. B. wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt und dadurch eine Straftat begangen wird. Unabhängig davon ist die Dienstaufsichtsbeschwerde mit zum Teil erheblichen beamtenrechtlichen Folgen.
- Es ist bzw. kann allerdings ein zweischneidiges Schwert für eine Tierschutzorganisation wie die Arche 90 sein, an einen solchen Baum zu pullern. Schließlich muss hier ja zwischen beiden Stellen eine recht enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit erfolgen. Aber es sind ja auch genug "Unabhängige" hier unterwegs, die ihren bürgerlichen Rechten nachkommen wollen und einen Bärendienst abnehmen können.
Ich hoffe, der ein oder andere weiß jetzt, was er zu tun hat bzw. mit einem kleinen Brief oder online verändern kann.